Verlängerung des Anreizes für Digitalisierung des RA/PID
Die Laufzeit des Aufrufs zur Referenzierung im Zusammenhang mit der Anreizregelung für die Digitalisierung im Rahmen der beschleunigten Rückerstattung (RA) und der direkten Sofortzahlung (PID) - im Folgenden RA/PID-Regelung - wurde um 6 Monate verlängert.
Um die Digitalisierung im Gesundheitssektor zu fördern, damit mehr Ärzte/Zahnärzte und Patienten davon profitieren können, wurde beschlossen, die Maßnahme RA/PID (Beschleunigte Rückerstattung und Direkte Sofortzahlung), die von der Gesundheitskasse (CNS) über die Agentur eSanté umgesetzt wurde, um 6 Monate zu verlängern.
Daher wurden die Fristen für den Aufruf zur Referenzierung im Zusammenhang mit der genannten Einrichtung im Rahmen von RA/PID wie folgt geändert:
- Die Frist für den Eingang von Referenzierungsanträgen endet nun am 31. März 2025,
- Die Frist für den Eingang von Zahlungsanträgen ist nun mehr der 30. Juni 2025,
- Die Fazilität wird am 30. September 2025 endgültig geschlossen.
Zur Erinnerung: Diese am 25. Mai 2023 eingeleitete Regelung, soll es ermöglichen, gemeinsam mit der Gesundheitskasse (CNS) über die Agence eSanté die Ziele der beschleunigten Einführung von Softwarelösungen umzusetzen, die bestimmte technische und funktionale Anforderungen erfüllen. Um von der Maßnahme profitieren zu können, müssen die Softwarelösungen die in der Referenzspezifikationsdatei (DSR) festgelegten Voraussetzungen, sowie die Kriterien und Anforderungen der Referenzierungsanforderungsdatei (RECL) erfüllen, die unten auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden können.
Durch die Maßnahme trägt die Agence eSanté mit einem Pauschalbetrag von 625€ (inkl. MwSt.) nach jeder Neuinstallation einer Softwarelösung bei, den Arzt/Zahnarzt (M/ZD) mit dem Dienst der beschleunigten Erstattung (RA) oder alternativ mit dem Dienst der direkten Sofortzahlung (PID), wie im DSR und im RECL angegeben, anzuschliessen.
Damit eine Softwarelösung gelistet werden kann, muss sie zuvor gemäß den Kriterien der DSR gelabelt worden sein.
Der gewählte Mechanismus ist ein offenes, nicht-selektives System, das den Herstellern keine Exklusivität gewährt, da diese die Bedingungen des DSR einhalten müssen. Alle Industriellen, die die Bedingungen des offenen und nicht-selektiven Listungssystems erfüllen, können während der gesamten Laufzeit der Regelung, Zugang zu dieser erhalten.
Alle Informationen über die Regelung und ihre Funktionsweise finden Sie unter diesem Link.