Die Agence eSanté – nationale Agentur für die gemeinsame Nutzung von Gesundheitsdaten - wurde von der Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé - CNS) und dem Staat des Großherzogtums Luxemburg beauftragt, ein Anreizsystem für die Digitalisierung des Gesundheitssystems in Luxemburg zu schaffen, um die Einführung der beschleunigten Erstattung ("remboursement accéléré", RA) und der sofortigen Direktzahlung ("paiement immédiat direct", PID) zu fördern.
Dieses System soll es ermöglichen, zusammen mit der CNS über die Agence eSanté, die Ziele der beschleunigten Einführung von Softwarelösungen umzusetzen, die bestimmte technische und funktionale Anforderungen erfüllen. Um an dem Programm teilnehmen zu können, müssen die Softwarelösungen die Voraussetzungen erfüllen, die in der Referenzspezifikationsdatei (DSR) und den Referenzierungsanforderungen und -kriterien (RECL) festgelegt sind, die Sie unten auf der Seite einsehen und herunterladen können. (nur auf französisch verfügbar)
Die Agence eSanté beteiligt sich mit einem Pauschalbetrag von 625 € (inkl. MwSt.) an jeder Neuinstallation einer Softwarelösung, die für den Anschluss eines Arztes/Zahnarztes mit dem beschleunigten Rückerstattungsdienst (RA) oder alternativ mit dem direkten Sofortzahlungsdienst (PID), wie im DSR und den RECL angegeben, gelistet ist.
Damit eine Softwarelösung referenziert werden kann, muss sie zunächst gemäß den DSR-Kriterien gekennzeichnet werden.
Der gewählte Mechanismus ist ein offenes, nicht-selektives System, das den Herstellern keine Exklusivität gewährt, da diese die Bedingungen des DSR erfüllen müssen. Alle Industriellen, die die Bedingungen des offenen und nicht-selektiven Listungssystems erfüllen, können während der gesamten Laufzeit der Regelung Zugang zu dieser erhalten.
Das System wird durch die folgenden Bestimmungen geregelt:
- Die Aufgaben der Agence eSanté gemäß Artikel 60ter des "Code de la Sécurité Sociale" im Rahmen des Betriebs und der Verwaltung der nationalen elektronischen Plattform für den Austausch und die gemeinsame Nutzung von Gesundheitsdaten, der Förderung der Interoperabilität und der Sicherheit bei der Einrichtung von Gesundheitsinformationssystemen;
- Der erste Zusatzvertrag zum Ziel- und Mittelvertrag für den Zeitraum 2022-2024 sowie der Ziel- und Mittelvertrag für den Zeitraum 2025-2027 beauftragen die Agence eSanté mit der Einrichtung dieses Systems. Diese Verträge werden zwischen dem Staat des Großherzogtums Luxemburg, vertreten durch das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit, der Gesundheitskasse (CNS) und der Agence eSanté G.I.E., unterzeichnet. Sie werden durch Beschluss des Regierungsrats, des Verwaltungsrats der CNS, des Verwaltungsrats und der Generalversammlung der Agence eSanté genehmigt;
- Den folgenden drei Dokumenten:
- Die Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) über den Zertifizierungsprozess;
- Das Dossier der Listungsspezifikationen (DSR), das die Modalitäten für die Einreichung und Anforderung von Anträgen auf Teilnahme an der Listung sowie die Modalitäten für die Vergabe von Finanzmitteln festlegt;
- Die Referenzierungsanforderungen und –kriterien (RECL);
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mail-Adresse equalis@esante.lu oder helpdesk@esante.lu.