Die im DSP festgehaltene Organspende-Erklärung wird durch ein neues Gesetz gefestigt

Agence eSanté

Die Äusserung zur Bereitschaft von Organspende in der elektronischen Gesundheitsakte („Dossier de Soins Partagé -(DSP)“, wurde gerade durch das neue Gesetz vom 2. März 2021 gekräftigt

 

Don d'organes

In der Tat besagt das neue Gesetz, das am 7. März 2021 in Kraft getreten ist, dass der Arzt der die Organentnahme durchführt, verpflichtet ist die elektronische Gesundheitsakte, die im Artikel 60quater des Sozialversicherungsgesetzesbuches verankert ist, zu überprüfen. Er muss bei Nichtbestehen oder nach Schließung eines DSPs bei der, in Artikel 12 des geänderten Gesetzes vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten genannten Vertrauensperson nachfragen, ob der/die Verstorbene keine Einwände erhoben hat. "

Dieses Gesetz legt auch fest, dass beim ersten Zugriff auf die elektronische Gesundheitsakte DSP (....) der DSP Inhaber angeben muss, ob er einer Organspende nach seinem Tod zustimmt.

Es sei daran erinnert, dass die luxemburgische Gesetzgebung seit 1982 vorsieht, dass eine Person, die keinen diesbezüglichen Widerspruch erklärt hat, von Amts wegen als Organspender gilt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist die Registrierung der ausdrücklichen Erklärung innerhalb des DSPs nun offizieller.

Sie möchten in Ihrem DSP auch Ihren Willen zur Organspende zum Ausdruck bringen, wissen aber nicht, wie Sie das tun sollen? Sie können den DSP Quickguide konsultieren, in dem beschrieben wird, wie Sie dies tun.

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